Donnerstag, 20. Oktober 2011

Gute Nachrichten aus Luxenburg

Der europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Patentierbarkeit von embyonalen Stammzellen verboten, es sei denn das Verfahren nützt dem Embryo selber, z.B. höhere Überlebenswahrscheinlichkeit, Verhinderung von Mißbildungen. Hintergrund war ein Rechtsstreit um die Herstellung von Nervenvorläuferzellen, die ein Neurobiologe aus embryonalen Stammzellen gewonnen hatte. Auf dieses Verfahren wollte er ein Patent anmelden lassen, wogegen Greenpeace (!) geklagt hatte. Das Bundespatentgericht hat dann die Patentierung als sittenwidrig zurückgenommen. Danach ging das Verfahren zum Europäischen Gerichtshof der entschieden hat, dass Verfahren, die aus der Forschung mit e.S. gewonnen werden, nicht patentiert werden dürfen, wenn dafür Embryonen zerstört werden. Der europäische Gerichtshof definierte dabei, dass eine Eizelle vom Zeitpunkt ihrer Befruchtung bereits rechtlich als Embryo gelten muss. Im Gegensatz dazu ist es z.B. in Frankreich so, dass an einer Eizelle bis zu 2 Wochen nach ihrer Befruchtung noch geforscht werden darf, also bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich in der Gebärmutter einnisten würde.
Ich bin froh über dieses Urteil, denn wie sollte es Menschen möglich sein, in aller Klarheit zu bestimmen, ab welchem Zeitpunkt menschliches Leben beginnt?? Mir ist die Vorstellung unheimlich, dass bei künstlichen Befruchtungen mehrere Embryonen entstehen, von denen die Überzähligen eingefroren werden, um dann später zu Forschungszwecken wieder aufgetaut zu werden. Danach lässt man sie ein wenig heranwachsen und entnimmt ihnen dann die zur Forschung vorgesehenen Stammzellen. Dabei wird der Embryo zerstört, selbstverständlich zum Wohle der Menschheit. Meines erachtens verstoßen die künstliche Befruchtung und das anschließende Einfrieren bereits gegen die Würde menschlichen Lebens. Dass viele Menschen über eine solche Argumentation mit dem Kopf schütteln wundert mich nicht, denn, so sagen sie, was hat eine wild um sich teilende Zelle mit einem Menschen zu tun? Wo sind Arme, Beine, Gesicht, Stimme etc? Was nicht wie ein Mensch aussieht, bzw. sprechen kann, kann auch (noch) kein Mensch sein. Zu einem Baby hat man eine emotionale Bindung, aber zu einer befruchteten Eizelle? Weder das visuelle, noch das emotionale Argument überzeugen mich. Menschliches Leben ist prozesshaft, von der Befruchtung der Eizelle bis zum Tod des Menschen, daher ist jede Festlegung, ab wann es denn nun ein Mensch ist, willkürlich. Es gibt keine Zäsur ab der man sagen kann: Jetzt ist es ein Mensch, z.B. ab dem dritten Schwangerschaftsmonat, oder nach dem Sechsten, oder vielleicht nach der Geburt, oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Medizinisch ist es nicht möglich einen solchen Zeitpunkt festzulegen, und hier nach emotionalen Gesichtspunkten zu entscheiden ist schlicht inakzeptabel.
Die Grundlagenforschung an e.S. ist auch weiterhin erlaubt, aber ich hoffe, dass durch dieses Urteil die Forschung an pluripotenten  Stammzellen einen neuen Schub erhält, denn das solche Zellen ein hohes Potential für künftige Therapien zur Bekämpfung von Krankheiten haben ist unbestritten, aber die ethischen Bedenken sind hier weitaus geringer.
Hier ein interessantes Interview mit Robert Spaemann, das gut zum Thema passt.

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